Solarpark-Radar

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Solarpark-Radar · Stand: 13. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze
  • Nur für Unternehmer, nicht für Verbraucher – das bestätigen Sie bei der Bestellung.
  • Pakete im Monatsabo: Regional 99 €, Deutschland 299 €, Team 590 € (bis 5 Nutzer); Kontakt-Recherche 39 € je Park. Alle Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Keine Mindestlaufzeit: monatlich kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, bequem im Kundenportal.
  • Die Daten dürfen Sie für Ihre eigene geschäftliche Arbeit nutzen – nicht weitergeben, verkaufen oder in eigene Datenbanken übernehmen.
  • Für die Ansprache von Betreibern sind Sie selbst verantwortlich: keine Werbe-E-Mails ohne Einwilligung, Widersprüche beachten.
  • Registerdaten und Recherchen ohne Gewähr; die Rechner liefern Planrechnungen, über Finanzierungen entscheidet die Bank.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Blue Amber International UG (haftungsbeschränkt), Große Diesdorfer Straße 249, 39108 Magdeburg, Amtsgericht Stendal HRB 30809, USt-IdNr. DE320664510 („BlueAmber“), und ihren Kunden über den Solarpark-Radar.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) können keine Verträge schließen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung durch Ankreuzen, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. BlueAmber darf dafür Nachweise verlangen (z. B. USt-IdNr., Handelsregisterauszug) und Bestellungen ablehnen oder Verträge fristlos beenden, wenn die Bestätigung unzutreffend ist; bereits gezahlte Beträge werden dann anteilig erstattet.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BlueAmber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete auf der Webseite ist kein bindendes Angebot. Der Kunde wählt auf der Preisseite ein Paket (beim Paket Regional ein Bundesland), gibt eine E-Mail-Adresse für den Zugang an, bestätigt die Unternehmereigenschaft und diese Bedingungen und wird zur Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Dort gibt er Firma, Rechnungsanschrift, gegebenenfalls USt-IdNr. und die Zahlungsdaten ein. Mit dem Absenden auf der Zahlungsseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Die Bestätigung erhält der Kunde per E-Mail.

(2) Für eine Kontakt-Recherche (§ 3 Abs. 5) gilt Absatz 1 entsprechend; bestellt wird aus der Detailansicht eines Parks.

(3) Daneben sind Bestellungen per E-Mail oder durch Annahme eines Angebots möglich; der Vertrag kommt dann mit der Auftragsbestätigung in Textform oder der Freischaltung des Zugangs zustande.

(4) BlueAmber kann einen kostenlosen, befristeten Testzugang einrichten. Er endet mit Ablauf der mitgeteilten Testzeit; ein Anspruch darauf besteht nicht. Für den Testzugang gelten diese Bedingungen entsprechend.

§ 3 Leistungen

(1) Der Solarpark-Radar ist eine Webanwendung mit einer Übersicht über Solaranlagen, deren EEG-Förderung in den Jahren 2026 bis 2030 endet. Er enthält Anlagendaten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die BlueAmber aufbereitet und zusammenfasst, sowie für einen Teil der Betreiber von BlueAmber recherchierte Firmenkontaktdaten mit Quellenangabe. Dazu kommen Such- und Filterfunktionen, eine Merkliste mit Lead-Status und Notizen, Wirtschaftlichkeitsrechner und eine Verknüpfung zum Speicherrechner von bankfähig. Ohne Paket zeigt der Radar eine Vorschau ohne Namen, Standorte, Betreiber und Kontakte.

(2) Die Pakete (jeweils Monatsabo):

(3) In allen Paketen kann der Kunde recherchierte Firmenkontakte einzeln je Park abrufen, soweit vorhanden, an einem Tag für höchstens 50 verschiedene Parks. Die Anlagendaten des gebuchten Umfangs lassen sich als CSV-Datei für die eigene Arbeit exportieren; Kontaktdaten sind vom Export ausgenommen. Einen Massen-Export von Kontaktdaten gibt es nicht.

(4) Angezeigt werden nur Anlagen von Unternehmen, Kommunen und Organisationen; Namen von Ansprechpartnern und persönliche E-Mail-Adressen werden nicht ausgeliefert. Anlagen, deren Betreiber widersprochen hat, kann BlueAmber jederzeit ausblenden oder mit „Kein Kontakt gewünscht“ kennzeichnen und deren Kontaktdaten löschen.

(5) Kontakt-Recherche – 39 € je Park: Auf Einzelauftrag recherchiert BlueAmber von Hand aus öffentlichen Quellen (insbesondere Handels- und Unternehmensregister, Impressum und Webseiten der Unternehmen) die Firmenkontaktdaten des Betreibers eines Parks – Firma, Anschrift, zentrale Telefonnummer, allgemeine E-Mail-Adresse, Gesellschaftsstatus – mit Quellenangabe, und schickt das Ergebnis in der Regel innerhalb von fünf Werktagen per E-Mail. Namen von Ansprechpartnern gehören nicht dazu. Die Recherche setzt ein aktives Paket voraus, das den Park umfasst. Für Parks mit „Kein Kontakt gewünscht“ nimmt BlueAmber keine Aufträge an. Geschuldet ist eine sorgfältige Recherche, kein bestimmtes Ergebnis; lässt sich kein Firmenkontakt ermitteln, erstattet BlueAmber den Preis. BlueAmber darf Rechercheergebnisse in den Datenbestand des Radars übernehmen.

(6) Die Wirtschaftlichkeitsrechner – einschließlich des verknüpften Speicherrechners von bankfähig – erstellen Planrechnungen aus den Eingaben des Nutzers. BlueAmber schuldet keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Finanzierungsberatung und keinen wirtschaftlichen Erfolg. Über eine Finanzierung entscheidet allein die Bank nach eigener Prüfung. Für Siegel und Prüfnummern von bankfähig gelten ergänzend §§ 6 und 7 der bankfähig-AGB.

§ 4 Zugang

(1) Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen Anmeldelink, den BlueAmber an die hinterlegte E-Mail-Adresse schickt. Der Kunde sorgt dafür, dass nur die berechtigte Person auf dieses Postfach zugreifen kann.

(2) Jeder Zugang ist persönlich. Der Kunde gibt Zugänge und Anmeldelinks nicht weiter und nutzt nicht mehr Zugänge als gebucht; im Paket Team lädt der Inhaber nur Beschäftigte oder Beauftragte des eigenen Unternehmens ein und entfernt Personen, die nicht mehr berechtigt sind. Besteht der Verdacht des Missbrauchs, darf BlueAmber den Zugang sperren und informiert den Kunden.

(3) Automatisiertes Auslesen (Scraping, Bots, massenhafte Abfragen) ist nicht erlaubt. BlueAmber begrenzt die Zahl der Abrufe technisch.

§ 5 Nutzungsrechte und Datenbankschutz

(1) BlueAmber räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, den Radar und die darin gezeigten Daten für die eigene geschäftliche Tätigkeit zu nutzen. Rechercheergebnisse nach § 3 Abs. 5 darf der Kunde auch nach Vertragsende für die eigene Ansprache des betreffenden Betreibers verwenden.

(2) Die Zusammenstellung, Aufbereitung und Recherche ist eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG. Der Kunde darf sie und wesentliche Teile davon nicht vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, weiterverkaufen, Dritten überlassen oder in eigene oder fremde Datenbanken übernehmen – auch nicht in wiederholten kleinen Teilen. Exporte dienen nur der eigenen Arbeit des Kunden, etwa in seinem CRM.

(3) Die Rechte an den Daten des Marktstammdatenregisters selbst bleiben unberührt; sie stehen jedermann nach den Bedingungen der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

§ 6 Ansprache von Betreibern

(1) Für die Ansprache von Betreibern ist allein der Kunde verantwortlich. Er beachtet insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (keine Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung, Telefonwerbung gegenüber Unternehmen nur bei zumindest mutmaßlicher Einwilligung, § 7 UWG) und das Datenschutzrecht (insbesondere die Information der angesprochenen Personen nach Art. 14 DSGVO). Werbung per Brief an die Firmenanschrift ist in der Regel zulässig, solange der Empfänger nicht widersprochen hat.

(2) Der Kunde spricht keine Betreiber an, die mit „Kein Kontakt gewünscht“ gekennzeichnet sind, und meldet BlueAmber Widersprüche, die ihn erreichen, unverzüglich an info@solarparkradar.de.

(3) Vorlagen für Anschreiben im Radar sind unverbindliche Formulierungshilfen; der Kunde prüft sie vor der Verwendung.

(4) Der Kunde stellt BlueAmber von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die darauf beruhen, dass er schuldhaft gegen die Absätze 1 und 2 oder gegen § 5 verstößt, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. BlueAmber informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise nach § 3 bzw. laut Preisseite zum Zeitpunkt der Bestellung, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Kunde zahlt online über den Zahlungsdienstleister Stripe mit einer der auf der Zahlungsseite angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal). Abonnements werden monatlich im Voraus berechnet, erstmals bei Vertragsschluss, danach jeweils am selben Tag des Folgemonats; die Kontakt-Recherche mit der Bestellung. Zahlung auf Rechnung ist nur nach Vereinbarung möglich (§ 2 Abs. 3).

(3) Bei SEPA-Lastschrift wird die Frist für die Vorabinformation auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch per E-Mail, soweit gesetzlich vorgeschrieben als E-Rechnung in einem strukturierten Format.

(4) Schlägt eine Zahlung fehl, versucht Stripe den Einzug erneut. Bleibt die Zahlung aus oder ist der Kunde mehr als 14 Tage in Verzug, darf BlueAmber den Zugang sperren und das Abonnement beenden; die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Beträge bleibt.

(5) BlueAmber kann die Preise von Abonnements mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungsmonats anpassen; der Kunde kann dann bis zum Wirksamwerden kündigen.

§ 8 Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung

(1) Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Der Abrechnungszeitraum ist ein Monat ab Vertragsschluss. Beide Seiten können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Der Kunde kündigt im Kundenportal (Seite „Konto“) oder in Textform, etwa per E-Mail an info@solarparkradar.de. Bis zum Ende des bezahlten Monats bleibt der Zugang bestehen; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.

(2) Paketwechsel nimmt der Kunde im Kundenportal vor. Bei einem Wechsel innerhalb eines Abrechnungsmonats werden die Preise anteilig verrechnet. Mit dem Wechsel vom Paket Team in ein anderes Paket erlischt der Zugang der eingeladenen Nutzer.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für BlueAmber ist insbesondere ein erheblicher Verstoß gegen §§ 4 bis 6 oder eine unzutreffende Bestätigung nach § 1 Abs. 2.

(4) Mit Vertragsende erlischt der Zugang. Merkliste und Notizen kann der Kunde vorher als CSV-Datei exportieren; BlueAmber löscht sie spätestens drei Monate nach Vertragsende.

§ 9 Datenstand, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

(1) Die Anlagendaten geben den Stand des Marktstammdatenregisters zum angegebenen Abrufdatum wieder. Das Register beruht auf Meldungen der Betreiber; BlueAmber prüft die Daten nicht im Einzelnen. Recherchierte Kontaktdaten stammen aus öffentlichen Quellen und werden mit Sorgfalt, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ermittelt.

(2) BlueAmber strebt eine hohe Erreichbarkeit an, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.

(3) BlueAmber darf den Radar weiterentwickeln, soweit der gebuchte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 10 Mängel

(1) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an. BlueAmber beseitigt Mängel während der Vertragslaufzeit nach eigener Wahl durch Korrektur, Aktualisierung oder eine zumutbare Umgehung.

(2) Keine Mängel sind Abweichungen der Registerdaten von der Wirklichkeit, die auf den Meldungen im Marktstammdatenregister beruhen, sowie Entscheidungen Dritter, insbesondere von Betreibern und Banken.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 11.

§ 11 Haftung

(1) BlueAmber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BlueAmber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) BlueAmber haftet nicht für entgangene Geschäfte, insbesondere nicht dafür, dass ein Betreiber verkauft, einen Auftrag erteilt oder eine Bank finanziert, und nicht für Schäden aus der Verwendung ungeprüfter Daten oder Ergebnisse.

(4) Die Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BlueAmber.

§ 12 Datenschutz

(1) Für den Datenbestand des Radars, die Konten und die Abwicklung der Zahlungen ist BlueAmber selbst verantwortlich; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

(2) Für die Nutzung der Daten bei der eigenen Ansprache ist der Kunde selbst verantwortlich. Merkliste, Lead-Status und Notizen speichert BlueAmber auf ihrem Server in Deutschland für den Kunden. Der Kunde erfasst dort möglichst keine personenbezogenen Daten Dritter. Soweit er es dennoch tut, verarbeitet BlueAmber diese Daten in seinem Auftrag; dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die BlueAmber auf Anforderung in Textform zur Verfügung stellt.

§ 13 Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite auch nach Vertragsende vertraulich. BlueAmber nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Magdeburg.

(3) Änderungen dieser Bedingungen teilt BlueAmber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; der Kunde kann bis dahin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(4) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).